Weitere Meldugen
Medizinalcannabis
Strenge Auflagen für Medizinalcannabis-Plattformen geplant
08.01.2026 | Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) berichtet über eine drohende Zäsur für Anbieter wie DrAnsay, Bloomwell oder CanDoc. Diese Plattformen hätten im Jahr 2025 die Versorgungslücke für Freizeitkonsumenten gefüllt, da Anbauvereinigungen laut einem Zwischenbericht zum Forschungsprojekt EKOCAN bis Mitte 2025 kaum relevante Mengen produziert hätten.
Can Ansay, Gründer von DrAnsay, habe die Entwicklung begrüßt und den einfachen Zugang via Rezept mit einem "Pizzaservice" verglichen. Er sehe die Apotheken dadurch in einem "goldenen Zeitalter". Die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wolle diese Praxis jedoch beenden. Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes sehe vor, dass Verschreibungen künftig einen persönlichen Arztkontakt erfordern und der Versand von Blüten verboten werde.
Während die ABDA und die Bundesärztekammer das Vorhaben befürworteten, warne der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) vor Nachteilen für echte Patienten. Die Plattformbetreiber würden mit Kampagnen gegen die Pläne protestieren. Der Bundestag habe am 18. Dezember 2025 erstmals beraten; eine finale Abstimmung werde für April 2026 erwartet.
ABDA fordert erneut strengere Regeln für Medizinalcannabis
In einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Bundestag-Drucksache 21/3061) spricht sich die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. für eine strikte Regulierung bei der Verschreibung und Abgabe von Medizinalcannabis aus. Der Verband unterstütze das Vorhaben des Gesetzgebers, den Missbrauch in diesem Bereich einzudämmen. Konkret befürworte die ABDA die Einführung eines obligatorischen persönlichen Erstkontakts zwischen Arzt und Patient sowie regelmäßige persönliche Kontakte bei Folgeverschreibungen. Zudem trage die Vereinigung das geplante Versandverbot für Cannabisblüten ausdrücklich mit, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten.
Die Organisation rege darüber hinaus an, die neuen Regelungen nicht nur auf Blüten, sondern auch auf Cannabisextrakte auszuweiten. Da der Regelungszweck an den Wirkstoff und nicht an die Darreichungsform anknüpfe, sei eine unterschiedliche Behandlung sachlich nicht gerechtfertigt. Zudem warne die ABDA vor bereits entstehenden Umgehungsstrategien der Anbieter, weshalb eine Ausweitung der Vorschriften notwendig sei. Um eine generalpräventive Wirkung zu erzielen, halte es der Verband für sachgerecht, Verstöße gegen die neuen Vorschriften konsequent zu sanktionieren.
Des Weiteren unterstütze die Apothekervereinigung die Anregung des Bundesrats, die Anwendung der Arzneimittelpreisverordnung für Medizinalcannabis gesetzlich klarzustellen. Damit würden Forderungen aufgegriffen, welche die Hauptversammlung der Deutschen Apothekerinnen und Apotheker bereits auf dem Deutschen Apothekertag 2025 in Düsseldorf bekräftigt habe. Das Dokument wurde dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags zur öffentlichen Anhörung am 14. Januar 2026 vorgelegt.
Kritische Analyse von Cannabis-Rosin in der medizinischen Versorgung
09.01.2026 | Gemäß einem White Paper von Prof. Dr. Susanne Alban und Dr. Markus Veit, die beide als Vorsitzende der Expertenfachgruppe „Medizinischer Cannabis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) fungieren, wird die Verwendung von Cannabis-Rosin als Rezepturarzneimittel derzeit kritisch bewertet.Cannabis-Rosin, auch als „Live Rosin“ bezeichnet, werde durch die mechanische Abtrennung der Drüsenhaare aus gefrorenen Blüten gewonnen und weise THC-Gehalte von 60 bis 85 Prozent auf. Da bei diesem Verfahren Wasser nicht als Lösungsmittel eingesetzt werde, erfülle Rosin nach Darstellung der Autoren nicht die Definition eines Extrakts nach dem Europäischen Arzneibuch. Regulatorisch handele es sich damit um einen neuen Wirkstoff, für den bislang weder anerkannte pharmazeutische Regeln noch ausreichende klinische Daten zur Sicherheit vorlägen.
Zudem machten die Autoren auf haftungsrechtliche Risiken für verordnende Ärztinnen und Ärzte aufmerksam. Mangels belastbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse sei eine angemessene Patientenaufklärung über potenzielle Risiken derzeit kaum möglich. Aufgrund des “extrem hohen” THC-Gehalts bestehe im Vergleich zu Cannabisblüten ein erhöhtes Risiko für Überdosierungen und schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Da Rosin außerdem kein Extrakt im Sinne des SGB V sei und das Kriterium einer standardisierten Qualität nicht erfülle, müsse mit einer Ablehnung der Kostenerstattung durch die Krankenkassen gerechnet werden. Insgesamt erscheine eine Abgabe in Apotheken ohne Verletzung der pharmazeutischen Sorgfaltspflichten kaum vertretbar.
Auflösung der IACM und neue Austauschformate der ACM
10.01.2026 | Wie die ACM in ihren Mitteilungen berichtet, hat sich die International Association for Cannabinoid Medicines (IACM) auf ihrer Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2025 aufgelöst. Nachdem der langjährige Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführer Franjo Grotenhermen im Sommer 2025 aus gesundheitlichen Gründen aus seinen Ämtern ausgeschieden war, habe keine neue arbeitsfähige Struktur für die internationale Fachgesellschaft aufgebaut werden können. Grotenhermen habe jedoch erklärt, der deutschen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) weiterhin dienlich sein zu wollen.
Parallel dazu kündigt die ACM für das Jahr 2026 neue Angebote für ihre Mitglieder und Fachkreise an. Erstmals soll am 8. Februar ein regelmäßiges digitales Austauschformat, das sogenannte ACM-Sonntagsmeeting, stattfinden. Dieses sei für jeden zweiten Sonntag im Monat geplant und solle Mitgliedern die Möglichkeit bieten, Wünsche an den Verband zu formulieren und die künftige Arbeitsweise zu diskutieren. Zudem werde das kostenlose Patiententelefon jeweils freitags fortgeführt, während die CME-zertifizierten Fortbildungen für Ärzte weiterhin an jedem ersten und dritten Mittwoch des Monats stattfänden.
Für das Frühjahr 2026 seien zudem spezifische Qualifizierungsmaßnahmen geplant. Am 28. März beginne der neue Kurs zum zertifizierten Berater der ACM, während ab dem 1. März monatliche Anbaukurse für Patienten angeboten würden, die Cannabis für den Eigenbedarf kultivieren möchten. Weitere Details zu den Inhalten dieser Kurse wolle der Verband in Kürze bekannt geben.
Begrenzte Evidenz für Cannabinoide in der Schmerztherapie
05.01.2026 | Wie die ApoRisk GmbH berichtet, besteht bei der Anwendung von cannabinoidbasierten Präparaten gegen chronische Schmerzen eine deutliche Diskrepanz zwischen der öffentlichen Erwartungshaltung und der tatsächlichen Studienlage. Eine aktuelle Metaanalyse randomisierter Studien über Zeiträume von bis zu sechs Monaten verdeutliche, dass THC-haltige pharmazeutische Präparate lediglich eine geringe bis moderate kurzfristige Schmerzlinderung bewirkten. Für isoliertes CBD habe hingegen keine belastbare analgetische Wirkung belegt werden können. Die Effekte seien zudem stark substanzabhängig: Während Nabilon bei neuropathischen Schmerzen eine stärkere Reduktion auf der Schmerzskala gezeigt habe, sei die Wirkung von Dronabinol kaum über dem Niveau eines Placebos gelegen. Das Kombinationspräparat Nabiximols habe nur eine geringe Schmerzreduktion ohne funktionelle Vorteile erzielt.
In den USA sei die Nutzung zwar weit verbreitet, doch erfülle kein Cannabis-Produkt die Zulassungsstandards der FDA für den Bereich chronischer Schmerzen. Die mangelnde Vergleichbarkeit von Indikationen und Darreichungsformen zwischen verschiedenen Ländern erschwere zudem die Übertragbarkeit klinischer Schlüsse auf den Versorgungsalltag.
Für die Apotheken ergebe sich daraus ein spezifischer Beratungsauftrag, um zwischen dem medialen Narrativ von Cannabis als „natürlicher Option“ und der klinischen Realität zu vermitteln. Eine sachliche Aufklärung schütze Patienten vor Enttäuschungen und riskanten Fehlannahmen.
Genussmittelregulierung
Ablehnung für Cannabis-Modellprojekt im Kreis Groß-Gerau
11.01.2026 | Das Vorhaben des Kreises Groß-Gerau, als bundesweite Modellregion für den Verkauf von Konsumcannabis in Apotheken zu fungieren, ist vorerst gescheitert, so berichtet main-spitze. Das Projekt, das unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Dr. Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und in Kooperation mit dem Unternehmen Cansativa geplant war, habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Eine Sprecherin von Cansativa habe bestätigt, dass die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen habe, das Vorhaben sei zu weitreichend für die aktuellen Genehmigungsbefugnisse der Behörde.
Die BLE argumentiert, dass das Projekt der sogenannten zweiten Säule der Cannabislegalisierung zuzuordnen sei. Deren Umsetzung gelte nach dem Wechsel im Kanzleramt als ungewiss. Zudem herrsche bei den Verantwortlichen in Mörfelden-Walldorf Unmut über eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zur Forschungsklausel im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Diese sei erst veröffentlicht worden, nachdem bereits Anträge gestellt worden waren, und schränke den Spielraum für gewerblichen Vertrieb im Rahmen wissenschaftlicher Studien nachträglich ein. Cansativa habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und warte den weiteren Verfahrensgang ab.
Vorgaben zur Weitergabe von Vermehrungsmaterial durch Anbauvereinigungen
12.2025 | Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Rheinland-Pfalz hat ein Informationsblatt zur rechtssicheren Weitergabe von Vermehrungsmaterial gemäß § 20 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) herausgegeben. Demnach dürfen Anbauvereinigungen Samen und Stecklinge aus ihrem gemeinschaftlichen Eigenanbau zum Selbstkostenpreis veräußern.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Behörde der Definition von Stecklingen unter Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Ein Steckling dürfe demnach weder Blüten- noch Fruchtstände aufweisen und keine Wurzeln besitzen. Sobald eine Jungpflanze bewurzelt sei, gelte sie rechtlich als Cannabispflanze. Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, hat dies in den DHV-News thematisiert. In diesem Fall könne die Weitergabe als unerlaubter Handel mit Cannabis gemäß § 34 KCanG gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Die Abgabemengen sind zudem streng limitiert: Pro Monat dürfen höchstens sieben Samen, fünf Stecklinge oder insgesamt fünf Samen und Stecklinge an eine Person abgegeben werden.
Das Landesamt kündigte an, als Aufsichtsbehörde die Einhaltung dieser Anforderungen strikt zu prüfen. Verstöße gegen die Bestimmungen könnten als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden. Das Informationsblatt dient als verbindliche Richtlinie für den Betrieb der Vereinigungen ab Dezember 2025.
Gerichtsprozess in Halle: Streit um Weitergabe von Hanf-Stecklingen
13.01.2026 | Laut einer Pressemitteilung des DHV Halle-Saalekreis sollte sich das Landgericht Halle (Saale) am 12. Januar 2026 erneut mit einem Verfahren gegen dessen Sprecherin Angelika Saidi befassen. Eigentlich habe der Prozess beginnen sollen, sei jedoch aufgrund witterungsbedingter Reiseverzögerungen des Verteidigers auf März vertagt worden, so berichtet DuBistHalle. Gegenstand der Verhandlung sei das Verschenken von Vermehrungsmaterial im Rahmen einer politischen Gedenkveranstaltung.
Der DHV argumentiere, dass das Konsumcannabisgesetz (KCanG) Stecklinge explizit als Vermehrungsmaterial definiere und somit vom Verbotssystem ausnehme. Der Gesetzgeber habe hier bewusst differenziert, um den Umgang mit solchem Material zu entkriminalisieren. Angelika Saidi habe am Rande der Kundgebung erklärt, dass die Entkriminalisierung den Eigenanbau erst ermögliche, weshalb der strafrechtliche Vorwurf aus ihrer Sicht einen grundlegenden Widerspruch darstelle. In einem Statement habe sie betont: „Eine Entkriminalisierung, die das Recht auf Anbau von Cannabis überhaupt erst möglich macht. Dennoch wird in Halle versucht, dieses Recht zu unterbinden, indem ein strafrechtlicher Vorwurf konstruiert wird“.
Ziel der fraglichen Aktion sei es gewesen, über den legalen Eigenanbau zu informieren und den Schwarzmarkt einzudämmen. Eine Werbung für den Konsum habe ausdrücklich nicht im Fokus der Veranstaltung gestanden, die im Zusammenhang mit dem Gedenktag für verstorbene Drogenkonsumenten organisiert worden sei. Das Gericht werde das Verfahren nun im Frühjahr fortsetzen.
Soziales Engagement in Saarlouis: Fachgeschäft „Hanfreude“ im Fokus der Stadtspitze
10.12.2025 | Oberbürgermeister Marc Speicher und die Verwaltungsspitze der Stadt Saarlouis haben das Fachgeschäft „Hanfreude“ besucht, um das gesellschaftliche Engagement von Inhaber Christoph Hotter zu würdigen, so berichtet Blaulicht News Saarland auf Facebook. Das seit 2021 in der Innenstadt ansässige Unternehmen für Hanf- und CBD-Produkte zeichne sich durch eine Unternehmensphilosophie aus, die über den rein wirtschaftlichen Aspekt hinausgeht. Laut Inhaber Hotter gehöre es zu den Grundwerten des Betriebs, einen Teil des Wachstums mit der Gesellschaft zu teilen.
Das Sortiment des Geschäfts, das Textilien, Kosmetik und Lebensmittel umfasse, ziehe insbesondere eine Stammkundschaft über 50 Jahre an, die nach natürlichen Wegen zur Schmerzlinderung und Steigerung des Wohlbefindens suche. Aufgrund der Schicksale vieler Kundinnen und Kunden unterstütze der Betrieb regelmäßig karitative Organisationen.
Besonders hervorzuheben sei die Patenschaft mit der Saarländischen Krebsgesellschaft, der Spendengelder für Projekte wie Ausflüge für Kinder krebskranker Eltern zugutekämen. Darüber hinaus engagiere sich das Unternehmen durch Sach- und Geldspenden für den Demenz-Verein Saarlouis, die Caritas, den Kältebus sowie lokale Pflege- und Altenheime. Oberbürgermeister Speicher habe diese Haltung als vorbildliche Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch den Einzelhandel gelobt.
Industriehanf
Industriehanf für nachhaltige Wirtschaftskreisläufe
19.12.2025 | Wie das Magazine Lampoon berichtet, gewinnt Nutzhanf aufgrund seiner vielseitigen Einsetzbarkeit und ökologischen Bilanz weltweit massiv an Bedeutung für die Industrie. Mit einem globalen Umsatz von acht Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 und einer Prognose von 18 Milliarden US-Dollar bis 2030 entwickle sich die Pflanze zu einer zentralen Säule der regenerativen Wirtschaft. Die technologischen Einsatzbereiche erstrecken sich laut dem Bericht von der Bauwirtschaft über die Automobilindustrie bis hin zur Hightech-Fertigung. Im Bausektor etabliere sich „Hempcrete“ – eine Mischung aus Hanfschäben, Wasser und Kalk – als kohlenstoffnegatives Material mit isolierenden und feuerfesten Eigenschaften. Automobilhersteller wie BMW, Mercedes und Porsche setzten bereits Hanfmatten in Türverkleidungen ein, um das Fahrzeuggewicht zu reduzieren und den Anteil nachwachsender Rohstoffe zu erhöhen. In der Forschung werde Hanf zudem für die Herstellung von Graphen-Ersatzstoffen für Batterien sowie als Basis für Biokunststoffe genutzt, die unter industriellen Bedingungen innerhalb weniger Monate kompostierbar seien.
Neben der industriellen Faser- und Biomasseproduktion bleibe der Markt für Cannabinoide und Lebensmittel ein wesentlicher Faktor. Während die FDA in den USA weiterhin keine Zulassung für Cannabis-Produkte im Bereich chronischer Schmerzen erteilt habe, gewinne CBD in der Wellness-Branche und Medizin weiter an Boden.
Trotz des wirtschaftlichen Potenzials bleibe die internationale Regulatorik jedoch uneinheitlich: Während in der EU ein THC-Grenzwert von 0,2 Prozent für Subventionen gelte, liege dieser in den USA bei 0,3 Prozent und in Thailand bei 1,0 Prozent. Eine Harmonisierung dieser Standards sowie Bankenreformen seien notwendig, um das volle Marktpotenzial auszuschöpfen.
Fachbereichsübergreifend
Verbände kritisieren mögliche Einstufung von CBD als Drogenausgangsstoff
09.01.2026 | In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben sich der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) und der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) gegen eine strikte Regulierung von Cannabidiol (CBD) als Drogenausgangsstoff ausgesprochen. Hintergrund ist eine Anfrage der EU-Kommission, die eine Aufnahme von CBD in die Anhänge der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und 111/2005 prüft, um die Herstellung halbsynthetischer Cannabinoide wie HHC oder THC-P zu erschweren. Die Verbände warnen, dass unverhältnismäßige Kontrollmechanismen die legalen Lieferketten für Arzneimittel, Kosmetika und Lebensmittel massiv gefährden könnten.
Die Organisationen betonen die essenzielle Bedeutung von CBD für die pharmazeutische Versorgung, insbesondere bei der Behandlung seltener Epilepsieformen wie dem Lennox-Gastaut-Syndrom. Eine Einstufung in die regulierten Kategorien 1 oder 2 würde laut den Verbänden zu erheblicher Bürokratie und existenzbedrohenden Kosten für kleine und mittlere Unternehmen führen. Stattdessen schlagen BPC und BvCW eine schrittweise Einführung von Maßnahmen vor: Zunächst solle CBD lediglich in die Liste für freiwilliges Monitoring aufgenommen werden, um Datenlücken über den illegalen Markt zu schließen. Falls dies nicht ausreiche, sei maximal eine Einordnung in Kategorie 3 vertretbar, die Meldepflichten für verdächtige Transaktionen ohne allgemeine Lizenzpflicht vorsieht.
Zudem fordern die Verbände eine klare Ausnahme für Nutzhanf, da dieser CBD als Naturstoff enthalte. Eine Einbeziehung von Pflanzenteilen in die Verordnung würde den Zielen der EU-Bioökonomiestrategie widersprechen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der jungen Branche zu schützen, seien im Falle neuer Regeln zudem digitale Abwicklungsprozesse sowie eine großzügige Übergangsfrist von über 20 Tagen zwingend erforderlich.
Branchenausblick 2026: Marktkonsolidierung und regulatorische Hürden
12.01.2026 | Laut einem Ausblick von KrautInvest steht die Cannabiswirtschaft im Jahr 2026 vor tiefgreifenden Veränderungen. Im Bereich Medizinalcannabis warne Michael Greif, Geschäftsführer des BvCW, vor Verboten für Onlineverschreibungen und den Blütenversand durch eine geplante Reform des MedCanG. Während Niklas Kouparanis (Bloomwell Group) und Finn Hänsel (Sanity Group) den Erhalt der Telemedizin und Planungssicherheit forderten, erwarte Boris Moshkovits (Alephsana) ein selektiveres Marktwachstum, von dem vor allem Anbieter mit stabilen Lieferketten profitierten. Dr. Nikolaos Katsaras (GCS) plane derweil den Ausbau der Produktion in Bitterfeld-Wolfen.
Für die Cannabis-Anbauvereinigungen prognostiziere Luc Richner (Cannavigia) eine Professionalisierung durch einheitlichere Vorgaben. Florian Pichlmaier (Signature Products) rechne mit über 300 aktiven Clubs, sofern die Lizenzvergabe beschleunigt werde. Demgegenüber bleibe Henry Wieker (CSC Hannover) skeptisch bezüglich eines durchgreifenden Erfolgs. Während die Realisierung von Pilotprojekten laut Thomas Hauk (Linnaeus Partners) politisch kaum noch zu erwarten sei, setze Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis auf gerichtliche Klärungen. Beim Nutzhanf hofften Florian Pichlmaier und Michael Greif auf den Wegfall der Rauschklausel.
Wirtschaftlich stehe die Branche laut Hauk vor einem „regulatorischen Stresstest“, der zu Insolvenzen und Übernahmen führen werde. Auch Albert Christian Schwarzmeier (Enua) und Finn Hänsel erwarteten eine harte Selektion, bei der nur Unternehmen mit hoher digitaler Kompetenz und Qualitätsstandards bestehen könnten. Antonia Menzel (BPC) sehe den Fokus 2026 verstärkt auf der Versorgungssicherheit und einem barrierearmen Zugang für Patienten.
Internationales
Bosnien und Herzegowina legalisiert Medizinalcannabis
05.01.2026 | Wie das Onlinemagazin leafie berichtet, hat der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina am 29. Dezember 2025 die Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke beschlossen. Mit dieser Entscheidung werden Cannabis, Harze, Extrakte und Tinkturen von der Liste der verbotenen Substanzen in eine Kategorie für streng überwachte Stoffe überführt. Damit reagiere die Regierung auf den langjährigen Druck von Patientenvertretern, Medizinern und Parlamentariern, die den therapeutischen Nutzen der Pflanze hervorgehoben hätten. Der Abgeordnete der Sozialdemokratischen Partei (SDP), Saša Magazinović, habe den Beschluss als Ergebnis eines jahrelangen Kampfes gegen institutionelle Hindernisse bezeichnet und erklärt: „Nach Jahren des Kampfes, der Behinderung, der Ausdauer… ENDLICH!“.
Die Umsetzung der neuen Rechtslage soll schrittweise erfolgen, wobei die Arzneimittelbehörde und die Gesundheitsbehörden der Entitäten für die detaillierte Ausgestaltung der Anwendungsbedingungen zuständig seien. Trotz des Meilensteins mahne Magazinović zur Sorgfalt bei der weiteren Implementierung, da die Details der Verordnungen entscheidend für den Erfolg der Reform seien. Mit diesem Schritt schließe sich Bosnien und Herzegowina einer Gruppe von nunmehr 22 europäischen Nationen an, die über regulierte Programme für Medizinalcannabis verfügen. Bisher waren entsprechende Behandlungen für Patienten nur über den Graumarkt oder das Ausland zugänglich.
Frenchfarm führt THC-Spray für den französischen Markt ein
07.01.2026 | Wie das Branchenportal Newsweed berichtet, erweitert das Unternehmen Frenchfarm sein Sortiment um ein THC-Spray und setzt damit auf den wachsenden Trend des Mikrodosierens. Das sublinguale Spray werde in einem 30-ml-Flakon angeboten und basiere auf einem Vollspektrum-Hanfextrakt, der in neutralem MCT-Kokosöl (C8) gelöst sei. Dieses Format gelte auf dem französischen Markt bislang als Seltenheit und richte sich an Konsumenten, die eine diskrete, geruchlose und präzise steuerbare Alternative zum herkömmlichen Konsum suchten. Laut dem Bericht entspreche jede Sprühdose einer vordefinierten Einzeldosis, um eine gleichbleibende Zufuhr zu gewährleisten und eine Überdosierung zu vermeiden.
Die Einführung dieses Produkts werde als Zeichen für die zunehmende Reife des französischen Marktes gewertet. Während die rechtliche Lage für THC-haltige Produkte in Frankreich weiterhin sensibel bleibe, versuchten Marken wie Frenchfarm, durch Transparenz, Rückverfolgbarkeit und verantwortungsvolle Konsumrichtlinien innerhalb des regulatorischen Rahmens zu agieren. Das Ziel sei es, die Lücke zwischen reinen Wellness-Produkten und den internationalen Reformbestrebungen im Cannabisbereich zu schließen. Durch die Förderung alternativer Konsumformen trage das Unternehmen zur Normalisierung kontrollierter Cannabinoid-Anwendungen im Alltag bei.
Verwandte Branchen
Gesundheitspolitiker fordern Reform der Alkoholbesteuerung - Warken gesprächsbereit für Abgaben
12.01.2026 | Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, sprechen sich Fachpolitiker von SPD und CDU für eine Anhebung der Alkoholpreise in Deutschland aus. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, habe erklärt, dass eine maßvolle Preiserhöhung den riskanten Konsum bei Jugendlichen und Vielkonsumierenden senken könne. Er kritisiere die aktuelle Besteuerung als nicht mehr zeitgemäß, da die seit Jahren kaum angepassten Steuersätze keine Lenkungswirkung mehr entfalten würden. Damit bleibe ein zentrales Instrument der Prävention ungenutzt.
Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, plädiere für eine zweckgebundene Alkoholsteuer. Diese dürfe kein Mittel zur Haushaltskonsolidierung sein, sondern müsse als gesundheitspolitisches Steuerungsinstrument fungieren. Die Einnahmen sollten laut der CDU-Politikerin in die Suchtberatung, Therapieangebote sowie die Versorgung alkoholbedingter Erkrankungen fließen, wobei der Fokus auf hochprozentigem Alkohol liegen müsse.
Unterstützung erhalte dieser Vorstoß vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV). Die Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth habe geäußert, dass eine zweckgebundene Abgabe hinsichtlich der Akzeptanz sinnvoller als eine reine Steuererhöhung sei. Hintergrund der Debatte sind Daten von Statistisches Bundesamt (Destatis), wonach die Preise für Alkohol im deutschen Einzelhandel im Oktober 14 Prozent unter dem EU-Schnitt gelegen hätten. In einem Interview mit der Badischen Neuen Zeitung am Rande des CDU-Neujahrsempfanges in Baden-Baden hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine Korrektur der aktuellen Cannabis-Regelungen angekündigt. Bezüglich einer möglichen Abgabe auf Zucker, Tabak und Alkohol, wie sie von Ärztepräsident Klaus Reinhardt gefordert werde, zeige sich die Ministerin gesprächsbereit. “Preiserhöhungen haben sicherlich eine steuernde Wirkung. Mein Ansatz wäre aber, erst einmal das Bewusstsein für die Auswirkungen von übertriebenem Alkoholkonsum zu stärken”, so die Gesundheitsministerin. Innerhalb der CDU werde darüber diskutiert, wobei für sie zunächst die Stärkung der Gesundheitskompetenz und Aufklärung im Vordergrund stünden.
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Musikalische Bilanz: ICBC veröffentlicht Rap-Recap zum Cannabisjahr 2025
30.12.2025 | Wie die International Cannabis Business Conference (ICBC) via YouTube bekannt gab, haben CEO Alex Rogers und Tadej Kampl einen „Rap Recap“ produziert, der die globalen Entwicklungen der Cannabiswirtschaft des vergangenen Jahres zusammenfasst. Das Video diene sowohl als kultureller Rückblick als auch als Promotion für die kommende Fachkonferenz in Berlin. Im Fokus stünden die weitreichenden politischen Umbrüche des Jahres 2025, darunter das Wachstum des legalen Marktes in Deutschland, die Fortschritte europäischer Modellprojekte sowie die Neuklassifizierung von Cannabis auf Bundesebene in den USA. Inhaltlich thematisiere der Song zudem die zunehmende Bedeutung globaler medizinischer Lieferketten und die Einhaltung strenger GMP-Standards. Neben regionalen Schwerpunkten auf Länder wie Slowenien, die Niederlande und Thailand werde das Werk ausdrücklich dem verstorbenen Branchenexperten Peter Homberg gewidmet.