Weitere Meldugen
Medizinalcannabis
Drogenbeauftragter Streeck: Solide Evidenz für Medizinalcannabis in einzelnen Bereichen, Kritik an Missbrauch
05.03.2026 | Bei einem parlamentarischen Abend des Pharmakonzerns Stada hat der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Professor Dr. Hendrik Streeck, den Gesetzentwurf zur Einschränkung der Online-Verschreibung von Medizinalcannabisblüten verteidigt, so berichtet apotheke-adhoc. Er habe erklärt, dass die Entwicklung von 1,7 Millionen Rezepten im Jahr, ausgestellt von lediglich 15 Ärzten, nicht mehr als Therapie, sondern als Missbrauch zu werten sei. Es gehe bei dem Vorhaben nicht um eine Legalisierungsdebatte, sondern um ärztliche Sorgfalt und Medikamentensicherheit. Streeck habe betont, dass für Substanzen mit Suchtpotenzial bei einer telemedizinischen Erstverordnung der persönliche Kontakt zwingend erforderlich sein müsse. Er habe zudem ausgeführt, dass das Importvolumen im Jahr 2025 massiv auf rund 200 Tonnen gestiegen sei, was eine evidenzbasierte Prüfung der Indikationen und Dosierungen notwendig mache. In einigen Bereichen sei die Evidenz solide, in anderen dagegen nur begrenzt oder gar nicht vorhanden. Streeck betonte zudem, dass Medizinalcannabis einen festen Platz in der Schmerztherapie habe.
Frank Staud, Executive Vice President Global Communications & Government Affairs bei Stada, habe hingegen darauf hingewiesen, dass über 100.000 Patienten von Medizinalcannabis profitierten. Streeck habe abschließend ergänzt, dass die Politik die Realität von fünf Millionen Konsumenten anerkennen müsse. Er habe sich für geregelte Abgabewege außerhalb der Illegalität ausgesprochen, beispielsweise durch Pilotprojekte mit verbindlicher Beratung und Dokumentation, um widersprüchliches staatliches Handeln zu beenden.
Branchenverbände warnen vor Einschränkungen im Arzneimittelversand durch Apothekenreform
05.03.2026 | Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) warnen in ihren aktuellen Stellungnahmen vor den geplanten Änderungen im Apothekenreformpaket. Die Verbände führen aus, dass die geplante Ausweitung der Arzneimittelhandelsverordnung auf Logistikunternehmen sowie neue vertragliche Durchgriffspflichten die flächendeckende Versorgung von Patienten mit Medizinalcannabis erheblich gefährden könnten. Da der Versandhandel für diese meist chronisch kranke Patientengruppe ein essenzieller Versorgungsweg sei, drohe durch die Unterwerfung von Transportdienstleistern unter arzneimittelrechtliche Pflichten ein Rückzug marktüblicher Anbieter oder eine drastische Kostensteigerung. Der BPC weise zudem darauf hin, dass die Überregulierung des Versandwegs die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung konterkariere, da Telemedizin und E-Rezepte auf eine funktionierende Logistik angewiesen seien. In ihren Empfehlungen an den Gesetzgeber fordern beide Verbände eine risikobasierte Ausgestaltung der Regelungen, bei der die arzneimittelrechtliche Gesamtverantwortung eindeutig bei der Apotheke verbleiben müsse. Zudem solle die ausdrücklich begrüßte Anerkennung der telekommunikativen Beratung nicht durch unverhältnismäßige logistische Hürden faktisch entwertet werden. Eine Schwächung des Versandhandels könne laut VCA insbesondere in Regionen mit geringer Apothekendichte zu gravierenden Versorgungslücken bei spezialisierten Therapien führen. Der BvCW hat hierzu ebenfalls eine Stellungnahme eingereicht (wir berichteten).
Verschärfte Regeln für Medizinalcannabis: Bundesärztekammer drängt auf persönliches Erstgespräch
05.03.2026 | Die Bundesärztekammer (BÄK) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützen den Entwurf der Bundesregierung für das Erste Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, um Fehlentwicklungen bei der Verschreibung entgegenzuwirken, so berichtet die allgemeine Zeitung. Laut einer Stellungnahme der BÄK vom Januar 2026 sei der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient eine unabdingbare Voraussetzung für die Erstverordnung von Cannabispräparaten. Eine rein telemedizinische Beratung, die ausschließlich auf digitalen Fragebögen oder Video-Sprechstunden basiere, reiche für die notwendige diagnostische Sorgfalt bei potenziell suchtgefährdenden Arzneimitteln nicht aus. Die ärztliche Verantwortung erfordere eine physische Untersuchung, um die medizinische Indikation sicherzustellen und Missbrauch, etwa als Hintertür für den Freizeitkonsum, zu verhindern.
Ergänzend dazu fordere die BÄK eine konsequente Durchsetzung des Werbeverbots für Medizinalcannabis außerhalb der Fachkreise, um eine weitere Deprofessionalisierung der Versorgung zu verhindern. Die Patientensicherheit solle Vorrang vor digitalen Erleichterungen im Verschreibungsprozess haben.
Rekordjahr für Medizinalcannabis-Importe: Deutschland überschreitet 200-Tonnen-Marke
03.03.2026 | In einem Bericht von Business of Cannabis analysiert Ben Stevens die neuesten Importzahlen des BfArM für das vierte Quartal 2025. Demnach haben die deutschen Importe von Medizinalcannabis im Gesamtjahr 2025 erstmals die Marke von 200 Tonnen überschritten und damit die bereits revidierte Importquote erneut übertroffen. Trotz dieser Rekordbilanz deute das vierte Quartal mit einem Rückgang auf 58.794 Kilogramm (minus 4,45 Prozent im Vergleich zum Vorquartal) auf eine erste Verlangsamung des Booms nach dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes hin. Branchenexperten wie Lawrence Purkiss von Prohibition Partners wiesen darauf hin, dass der Markt Anzeichen einer Übersättigung zeige, während im Bundestag gleichzeitig Bemühungen zur Einschränkung der Industrie andauerten.
Kanada sei mit einem Anteil von 46 Prozent am Gesamtimport der wichtigste Lieferant geblieben, habe jedoch im vierten Quartal erstmals einen Rückgang der Lieferungen um 11 Prozent verzeichnet. Portugal habe seine Position als führender europäischer Export-Hub mit insgesamt 55.164 Kilogramm im Gesamtjahr gefestigt, obwohl auch dort die Zahlen im vierten Quartal um 21 Prozent gesunken seien. Parallel dazu habe sich eine Diversifizierung der Lieferketten gezeigt: Kleinere Exporteure wie die Tschechische Republik (plus 576 Prozent) und Australien (plus 240 Prozent) hätten im letzten Quartal massive Zuwächse verzeichnet. Alex Khourdaji, Senior Analyst bei Prohibition Partners, habe erklärt, dass die erstarkten Lieferketten aus Ländern wie Kolumbien und dem Vereinigten Königreich deutliche Indikatoren für das Wachstum der internationalen Medizinalcannabis-Industrie seien.
Potenzial von Medizinalcannabis bei seltenen Diagnosen
28.02.2026 | In einem Beitrag auf Facebook weist die Canify AG anlässlich des Tages der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2026 auf die therapeutischen Herausforderungen für Millionen Betroffene hin. Das Unternehmen erläutere, dass Patienten mit seltenen Erkrankungen trotz unterschiedlicher Diagnosen oft unter ähnlichen, stark belastenden Symptomen wie chronischen Schmerzen, Muskelkrämpfen oder Schlafstörungen leiden würden. In Fällen, in denen etablierte Therapien nicht ausreichend wirken, stelle Medizinalcannabis eine ergänzende Behandlungsoption dar. Ziel müsse eine evidenzbasierte Versorgung und die verantwortungsvolle Prüfung individueller Therapiewege bei seltenen Erkrankungen sein.
Veranstaltung: „Circle of Experts“ von Four 20 Pharma geht in die dritte Runde
04.03.2026 | Die Four 20 Pharma GmbH lädt laut einer Pressemitteilung am 24. April 2026 zum dritten Mal zum Fachformat Circle of Experts (CoE) nach Paderborn ein. Das Event richtet sich an Mediziner, Apotheker und Pflegekräfte, um den interdisziplinären Dialog über komplexe Cannabis-Therapien und gesetzliche Neuerungen zu vertiefen.
Laut Geschäftsführer Tino Haack steht die praktische Umsetzung im Versorgungsalltag im Mittelpunkt. Als Referenten werden u. a. Prof. Dr. Thomas Herdegen (Multimorbidität), Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel (internationale Perspektiven) und Dr. Christiane Neubaur (Apothekenversorgung) erwartet. Neben Fachvorträgen bietet das Programm eine Laborbesichtigung sowie erstmals eine Fachpressekonferenz.
Cannabis-Extrakt lindert Schmerzen bei Kiefergelenksstörungen
Laut der Fachzeitschrift Clinics könne die sublinguale Gabe von ausgeglichenen THC/CBD-Extrakten Schmerzen bei Patienten mit Kiefergelenksstörungen (TMD) deutlich reduzieren, so berichtet NORML. Brasilianische Forscher hätten bei 20 Probanden mit chronischen Beschwerden nach einer 90-tägigen Cannabis-Phase eine Schmerzreduktion von fast 4 Punkten auf einer 10er-Skala verzeichnet. Die tägliche Dosis sei dabei schrittweise auf 10 mg gesteigert worden.
Neben der Schmerzlinderung seien funktionelle Verbesserungen bei der Mundöffnung sowie Unterkieferbewegungen im Vergleich zur Placebo-Phase festgestellt worden. Die Autoren sähen in Cannabinoiden eine vielversprechende Alternative für das TMD-Management, forderten jedoch größere Studien zur Validierung. Auch polnische Daten stützten bereits die Wirksamkeit topischer CBD-Gele.
VCA-Geschäftsführerin fordert „Bürgerpflicht“ gegen illegale Cannabis-Werbung
28.02.2026 | Die Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA), Dr. Christiane Neubaur, hat auf LinkedIn in einem eindringlichen Appell dazu aufgerufen, aggressive Werbepraktiken auf Social-Media-Plattformen konsequent zu dokumentieren und zu melden. Laut Neubaur seien diese Plattformen keine rechtsfreien Räume, doch schafften es die zuständigen Aufsichtsbehörden offensichtlich nicht, die zunehmenden Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) eigenständig zu ahnden.
Genussmittelregulierung
Grünen-Abgeordnete Heitmann kritisiert Stillstand bei Cannabis-Modellprojekten und Medizinal-Regulierung
03.03.2026 | In einem Interview mit dem Deutschen Hanfverband hat die drogenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Linda Heitmann, eine kritische Bilanz zur aktuellen Cannabispolitik gezogen. Heitmann habe erklärt, dass die politische Dynamik im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode deutlich abgenommen habe und die amtierende Bundesregierung bei zentralen Reformen gespalten sei. Besonders kritisch sehe sie die geplanten Einschränkungen für Online-Apotheken und telemedizinische Verschreibungen von Medizinalcannabis. Zwar befürworte sie einen verpflichtenden ärztlichen Erstkontakt vor Ort, lehne jedoch pauschale Verbote für den Online-Versand ab, da dies Patienten unter den unberechtigten Verdacht des Missbrauchs stelle.
Heitmann habe zudem die Hoffnung geäußert, dass kommunale Modellprojekte zur regulierten Cannabisabgabe trotz anfänglicher Ablehnungen noch in dieser Legislaturperiode genehmigt werden könnten. Sie habe betont, dass die Entkriminalisierung bereits zu einer Entlastung von Justiz und Polizei geführt habe. Sie forderte zudem mehr Pragmatismus bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere bei den Abstandsregeln für Anbauvereinigungen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, die Weitergabe von Cannabis im privaten Rahmen zu legalisieren und die erlaubten Besitzmengen in der eigenen Wohnung anzuheben. Als Oppositionspolitikerin wolle sie die Regierung durch parlamentarische Anfragen und wissenschaftliche Gutachten, etwa zur EU-Rechtskonformität geplanter Änderungen, zu einer evidenzbasierten Politik drängen.
Urteil in Halle: Höhere Geldstrafe im Prozess um Cannabis-Stecklinge
05.03.2026 | Das Landgericht Halle habe die Aktivistin und Sprecherin der Ortsgruppe Halle-Saalekreis des Deutschen Hanfverband (DHV), Angelika Saidi, in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (50 Tagessätze) verurteilt, so berichtet DubistHalle. Damit habe das Gericht das vorangegangene Urteil des Amtsgerichts deutlich verschärft. Hintergrund des Verfahrens sei die Beschlagnahmung von 117 Stecklingen im Juli 2024 gewesen, die der Deutsche Hanfverband im Rahmen einer Aktion kostenlos habe abgeben wollen. Die Staatsanwaltschaft habe die in Kokossubstrat befindlichen Triebe nicht als erlaubtes Vermehrungsmaterial, sondern als vollwertige Cannabispflanzen eingestuft, deren Besitz in dieser Menge illegal sei.
Laut KCanG sei Vermehrungsmaterial eigentlich von den Verboten ausgenommen. Die Verteidigung argumentiere daher, dass das Verfahren das Recht auf Eigenanbau untergrabe und einen strafrechtlichen Vorwurf konstruiere. Das Gericht sei dieser Auffassung jedoch nicht gefolgt. Saidi sehe in dem Urteil einen grundsätzlichen Konflikt bei der Auslegung des neuen Gesetzes. Unterstützer protestierten vor dem Gericht gegen die aus ihrer Sicht anhaltende Kriminalisierung von Aufklärungsarbeit.
Gerichtsurteil in Bayern: Haftstrafe für Growshop-Besitzer wegen Handel von Stecklingen in Kokos-Torf-Mischung
06.03.2026 | Das Amtsgericht Augsburg habe den Inhaber eines Geschäfts für Cannabiszubehör in Neusäß zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt, da dieser nach Auffassung des Gerichts illegal mit Cannabispflanzen gehandelt habe, so berichtet die Augsburger Zeitung. Der 42-Jährige habe in seinem Laden „Grow love and weed“ Stecklinge zum Verkauf angeboten, die laut Anklage die rechtliche Grenze zum verbotenen Cannabis überschritten hätten. Während der Angeklagte die Auffassung vertreten habe, es handle sich um straffreies Vermehrungsmaterial, habe das Gericht entschieden, dass die eingepflanzten Triebe mit einer Größe von bis zu 23 Zentimetern und eigenen Wurzeln bereits als vollwertige Cannabispflanzen einzustufen seien.
Die rechtliche Abgrenzung basiere laut Urteil darauf, dass die Stecklinge bereits in eine Kokos-Torf-Mischung eingepflanzt worden seien, was ihnen das Anwachsen ermögliche. Sobald ein Trieb in ein Substrat gesetzt werde, gelte er rechtlich nicht mehr als bloßes Vermehrungsmaterial, sondern als Pflanze, deren Weitergabe außerhalb von lizenzierten Anbauvereinigungen untersagt sei. Der Fall stehe exemplarisch für eine Reihe von Ermittlungsverfahren in Bayern, in denen die Behörden streng gegen den Verkauf von eingepflanzten Setzlingen vorgingen. Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung angekündigt hätten, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig; das Geschäft in Neusäß sei jedoch bereits dauerhaft geschlossen worden.
Bayern: Grüne werfen Ministerin Gerlach (CSU) Desinformation vor
04.03.2026 | Der rechtspolitische Sprecher der bayerischen Grünen, Toni Schuberl, hat Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) in einer Pressemitteilung die Verwendung falscher Statistiken zur Cannabis-Legalisierung vorgeworfen. Gerlach habe behauptet, der Anteil konsumierender Jugendlicher habe sich auf 12 % verdoppelt. Laut Schuberl sei dies faktisch falsch: Die von der Ministerin selbst zitierte Studie belege vielmehr einen Rückgang des Konsums bei bayerischen Jugendlichen von 24,2 % (2019) auf 16,1 % (2024).
Auch bei den Zahlen zum problematischen Konsum herrsche Uneinigkeit. Während die Ministerin von 12 % der Jugendlichen gesprochen habe, liege der tatsächliche Anteil laut Schuberl bei lediglich 1,9 % aller befragten Jugendlichen. Die Zahl 12 % beziehe sich ausschließlich auf die Teilgruppe derer, die bereits konsumierten, und stelle somit keinen bevölkerungsweiten Trend dar. Schuberl kritisiere die „schrille Panik“ der CSU und fordere eine sachliche Debatte sowie eine offizielle Klarstellung der Datenlage.
Markt-Radar 2026: Analyse des Suchverhaltens zu Cannabis in Deutschland
27.03.2026 | In einem KrautInvest-Gastbeitrag analysiert Max Rutgaizer die 2.500 am häufigsten gesuchten deutschen Keywords rund um das Thema Cannabis. Die Analyse der Suchnachfrage offenbare eine starke Konzentration, da die Top 100 Anfragen bereits 54,2 Prozent des gesamten Suchvolumens bündeln würden. Jeweils rund 22 Prozent der gewichteten Nachfrage entfielen auf die Themenbereiche Zugang – inklusive medizinischer Versorgung und Cannabis-Clubs – sowie auf den Eigenanbau von der Keimung bis zur Ernte. Etwa 10 Prozent der Anfragen bezögen sich auf rechtliche Compliance-Themen wie das Gesetz, Grenzwerte im Straßenverkehr und die MPU, während rund 5 Prozent der Suchen einen direkten Lokalbezug aufweisen würden.
Industriehanf
Amtsgericht Augsburg ordnet Einziehung von Gewinnen aus illegalem CBD-Handel an
24.02.2026 | Nach einem Bericht von Telespiegel hat das Amtsgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 401 Ls 101 Js 123456/25 den 32-jährigen Betreiber einer CBD-Onlineplattform zur Rückzahlung von rund 450.000 Euro verurteilt. Das Gericht sehe in dieser Summe den Reingewinn aus illegalen Geschäften mit Cannabis- und CBD-Produkten, die innerhalb von eineinhalb Jahren einen Gesamtumsatz von 650.000 Euro bei über 22.000 Bestellungen generiert hätten. Dem Verurteilten habe die notwendige betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis für den Handel gefehlt, weshalb das Geschäft als strafbar gewertet worden sei. Zusätzlich zur Gewinnabschöpfung sei eine Geldstrafe von 9.600 Euro verhängt worden, während ein weiterer Beteiligter 900 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen müsse. Die Urteile seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht habe verdeutlicht, dass Handel und Vertrieb von Cannabis auch nach der Teillegalisierung im Jahr 2024 streng reguliert und genehmigungspflichtig blieben. Gemäß § 4 MedCanG sei für den Binnenhandel weiterhin eine behördliche Erlaubnis der Bundesopiumstelle erforderlich. Ein Verkauf ohne diese Konzession stelle einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Zwar seien der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis für Erwachsene straffrei, die Weitergabe an Dritte oder der gewerbliche Verkauf ohne Lizenz blieben jedoch untersagt.
Fachbereichsübergreifend
Wettlauf um Europa: Nordamerikanische Cannabis-Konzerne forcieren Expansion
03.03.2026 | Ein Analysebericht von Business of Cannabis beschreibt eine tiefgreifende Verschiebung der globalen Marktverhältnisse, da die Märkte in Kanada und den USA mit Überproduktion und massiven Preisrückgängen kämpften. Europa entwickle sich hingegen zum essenziellen Wachstumsmarkt, wobei die Übernahme der Sanity Group durch Organigram für bis zu 250 Millionen Euro als Signal für eine Konsolidierungswelle gelte. Führende Cannabisunternehmen wie Aurora Cannabis, Tilray und Curaleaf würden ihre Ressourcen zunehmend in das europäische Medizinalcannabis-Segment verlagern und damit auf das wachsende Marktpotenzial in Europa reagieren. Aurora Cannabis habe laut den jüngsten Quartalszahlen den Wandel zu einem fokussierten internationalen Medizinal-Unternehmen vollzogen, wobei dieser Bereich mit 48,16 Millionen Euro bereits 81 % des Gesamtumsatzes ausmache. CEO Miguel Martin habe angekündigt, das Konsumgeschäft in Kanada weiter zurückzufahren, während das Unternehmen durch EU-weite Sortenschutzrechte für die Varietäten „Farm Gas“ und „Sourdough“ seine Position stärke. Tilray Brands setze derweil auf eine „vereinheitlichte Plattform“ und halte über die Tochter Aphria RX eine der wenigen deutschen Anbaulizenzen. Durch strategische Partnerschaften in Italien und Großbritannien sowie die Übernahme der Biermarke BrewDog solle die Marke fest in den europäischen Märkten verankert werden. Curaleaf International verzeichne unterdessen ein internationales Umsatzwachstum von 63 % auf 109,02 Millionen Euro und agiere in Deutschland bereits als größter Lieferant. Technologisch wolle sich das Unternehmen durch das CE-zertifizierte Inhalationsgerät QMID differenzieren, um den künftigen Anforderungen in Märkten wie Frankreich und Spanien gerecht zu werden.
Saarland: Politische Debatte um die Bilanz der Cannabis-Teillegalisierung
07.03.2026 | Laut einer Meldung des SR ziehe die CDU-Landtagsfraktion knapp zwei Jahre nach der Teil-Legalisierung eine kritische Bilanz. Die Fraktion bezeichne es als „grottenschlechtes“ Gesetz, da es weder den Schwarzmarkt wirksam bekämpft noch das Drogenproblem entschärft habe. Aus Sicht der Union seien die erhofften positiven Effekte auf die öffentliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz bisher ausgeblieben.
Dem widerspreche die SPD-Fraktion, die darauf verweise, dass es für ein abschließendes Urteil noch zu früh sei. Die Sozialdemokraten betonten, dass insbesondere die verstärkte Präventionsarbeit gut angelaufen sei. Ein Blick auf die regionale Struktur im Saarland zeige zudem eine langsame Entwicklung bei den gemeinschaftlichen Anbauprojekten: Bisher verfüge lediglich einer von acht beantragten Cannabis-Clubs über eine gültige Anbaugenehmigung.
ICBC Berlin 2026: Freitickets für Fachbesucher und Anbauvereine
Laut KrautInvest bietet die International Cannabis Business Conference (ICBC) 2026 in Berlin kostenlose Tickets für Apotheken, Growshops und lizenzierte Anbauvereinigungen an. Als Europas größte B2B-Cannabismesse wolle die Konferenz den Austausch zwischen Handel, Industrie und Regulierung fördern. Berechtigte Organisationen könnten pro Betrieb zwei Freitickets erhalten, sofern sie ein Prüfverfahren durchliefen.
Apotheken erhielten so Einblicke in internationale Marktentwicklungen, während Growshops direkten Zugang zu Produktneuheiten erhielten. Für deutsche Anbauvereinigungen biete das Event eine Plattform zum Peer-Austausch über Qualitätssicherung.
Studie zum KCanG: Berliner Polizei zieht Bilanz nach zwei Jahren Teillegalisierung
06.03.2026 | Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zeigt eine Sonderauswertung der Universität Tübingen, dass die Berliner Polizei trotz überdurchschnittlich häufiger Kontakte keine Überlastung durch die Teillegalisierung verzeichnet, so berichtet die Morgenpost. Während 15 Prozent der Berliner Beamten fast täglich mit dem Gesetz befasst seien, empfänden 62 Prozent die Regelung nicht als Zusatzbelastung. Die DPolG Berlin führt dies auf die Routine und Eigenverantwortung der Einsatzkräfte zurück, die gesetzliche Unklarheiten durch Erfahrung ausglichen.
Gleichzeitig registriere die Berliner Polizei eine steigende Zahl an Delikten; im Jahr 2025 wurden bis Oktober bereits 1.912 Verstöße gegen das KCanG erfasst. Kritisiert werde jedoch die mangelnde Praxistauglichkeit in der Metropole: 31,4 Prozent der Beamten berichteten von Unsicherheiten bei der Feststellung von Verstößen, insbesondere aufgrund der 100-Meter-Abstandszonen zu sensiblen Einrichtungen und fehlender Präzisionswaagen. Zudem herrsche unter den Polizisten Einigkeit darüber, dass das Gesetz kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder des Schwarzmarktes sei.
Ablehnung von 16 Cannabis-Forschungsvorhaben durch die BLE
06.03.2026 | Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) habe auf Anfrage mitgeteilt, dass von insgesamt 74 beantragten Forschungsvorhaben mit Cannabis-Bezug bereits 16 abgelehnt worden seien, so berichtet KrautInvest. Da zu einzelnen Vorhaben oft mehrere Anträge eingereicht würden, belaufe sich die Gesamtzahl der abgelehnten Einzelanträge inzwischen auf 39. Von den 74 Vorhaben hätten 34 die Abgabe von Cannabis in Modellprojekten vorgesehen, wobei die Behörde davon ausgehe, dass ein Großteil der Ablehnungen genau diesen Bereich betreffe. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Vorhaben oder eine vollständige öffentliche Übersicht existiere derzeit nicht.
Die BLE habe ihr Vorgehen bereits Ende des vergangenen Jahres damit begründet, dass die sogenannte Forschungsklausel keine rechtliche Grundlage für die Implementierung einer kommerziellen Lieferkette biete. Eine Umsetzung der „zweiten Säule“ der Cannabis-Legalisierung über diesen Weg sei laut der Behörde nicht möglich. Der Branchenverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) liste derzeit Modellprojekte von acht verbleibenden Antragstellern auf, wobei unklar bleibe, wie viele davon eine Abgabe über Apotheken oder Fachgeschäfte planten.
Internationales
Ermittlungen in der Schweiz: Werbeverbot für Medizinalcannabis im Visier von Swissmedic
06.03.2026 | Die schweizerische Arzneimittelbehörde Swissmedic prüfe derzeit zwei Anzeigen gegen ein Unternehmen, das im Internet offensiv mit Slogans wie „Cannabis auf Rezept“ und „kostenlos“ werbe, so berichten Nau und persoenlich. Laut einem Bericht des Portals Nau.ch weise die Behörde darauf hin, dass Cannabis-Arzneimittel mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent dem Betäubungsmittelgesetz unterstünden und eine Bewerbung gegenüber dem breiten Publikum strikt untersagt sei. Sollte der rechtmäßige Zustand nicht wiederhergestellt werden, drohten den Verantwortlichen Bußen von bis zu 50.000 Franken.
Hinter der Kampagne stehe eine Firma mit Standorten in mehreren Schweizer Städten, die betont habe, dass sämtliche Beratungen durch Fachärzte erfolgten. Dies könnte jedoch berufsrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Mediziner haben, die teilweise Mitglieder des Verbands FMH seien. Die Ärztegesellschaft des Kantons Luzern erkläre hierzu, dass stark anpreisende Elemente das Vertrauen in die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen beeinträchtigen und dem Ansehen des Berufsstandes schaden könnten. Im Rahmen eines formellen Standesverfahrens drohe den betroffenen Ärzten bei Verstößen gegen das Werbeverbot im schlimmsten Fall der Ausschluss aus dem medizinischen Berufsverband.
Erste Vergleichsplattform für Medizinalcannabis in der Schweiz gestartet
02.03.2026 | Wie Business of Cannabis berichtet, habe der spezialisierte Telemedizin-Anbieter Evidena Care die erste landesweite Online-Vergleichsplattform für verschreibungspflichtige Medizinalcannabis-Produkte in der Schweiz eingeführt. Das Unternehmen, welches unter der Leitung von Dr. Nicolai Berardi stehe und derzeit über 3.000 Patienten betreue, wolle damit eine strukturelle Lücke im fragmentierten Schweizer Markt schließen. Die Plattform integriere Produkt- und Preisdaten relevanter Apotheken und ermögliche einen direkten Vergleich von Formulierungen sowie Cannabinoid-Konzentrationen.
Berardi habe erklärt, dass transparente Preise und ein strukturierter Marktzugang essenziell für die langfristige Glaubwürdigkeit von Cannabinoid-Therapien in der Schweiz seien. Da die Kostenübernahme durch Krankenkassen oft begrenzt sei, solle die Plattform die Kosteneffizienz für Patienten verbessern und den Wettbewerb innerhalb des regulierten Rahmens fördern. Das Unternehmen verzeichne seit zwei Jahren ein monatliches Wachstum von rund 10 Prozent und positioniere sich durch die Kombination aus telemedizinischer Beratung und digitaler Infrastruktur als zentraler Akteur im Schweizer Gesundheitssektor.
Frankreich: Übergang zum regulären Medizinalcannabis-Markt bis 2026
04.03.2026 | Laut einem Bericht des BvCW-Europaexperten Niko Krasting in KrautInvest bereitet Frankreich nach einem fünfjährigen Pilotprojekt den Übergang von Medizinalcannabis in die pharmazeutische Regelversorgung vor. Im Gegensatz zum deutschen Modell setze Frankreich primär auf verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel statt auf Blüten-Rezepturen. Blüten seien für den Verkauf grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, sie würden in standardisierten Inhalationsgeräten in Verkehr gebracht. Jedes Präparat benötige zudem eine Genehmigung der nationalen Arzneimittelbehörde ANSM.
Derzeit würden etwa 3.000 Patienten, vor allem mit neuropathischen Schmerzen oder Multipler Sklerose, versorgt. Eine Verordnung sei jedoch erst als Ultima Ratio möglich, wobei die Erstverschreibung zwingend in einem Krankenhaus erfolgen müsse. Zentrale Fragen zur Kostenerstattung durch das Sozialversicherungssystem sollen bis Juni 2026 durch die Gesundheitsbehörde HAS geklärt werden. Bei Langzeiterkrankungen sei laut dem Industrieverband UIVEC eine Erstattung von bis zu 100 Prozent möglich. Trotz hoher Markteintrittsbarrieren biete das französische Modell durch seine strengen pharmazeutischen Standards ein stabiles Umfeld für qualifizierte Anbieter.
UK: Tilray Brands übernimmt BrewDog in Millionen-Deal
02.03.2026 | Laut der Daily Mail habe der Cannabis- und Brauereikonzern Tilray Brands wesentliche Teile der insolventen britischen Brauerei BrewDog für 33 Millionen Pfund erworben. Die Übernahme umfasse den Hauptstandort im schottischen Ellon, das Logistikzentrum The Hop Hub sowie elf Pubs in UK und Irland. Durch den Deal würden 733 Arbeitsplätze gesichert. Gleichzeitig führe die Übernahme zur Schließung von 38 Bars, wodurch 484 Mitarbeiter ihre Anstellung verlören.
Irwin D. Simon, CEO von Tilray, habe erklärt, die Priorität liege nun auf handwerklicher Exzellenz und profitablem Wachstum. Ein privater Rückkaufversuch des Gründers James Watt sei zuvor gescheitert. BrewDog habe zuletzt Verluste von 37 Millionen Pfund verzeichnet. Die 18 Franchise-Bars der Marke blieben vom Deal unberührt und setzten ihren Betrieb fort.
Malta: Gestaffelte Lagerobergrenzen für Cannabis-Vereine
02.03.2026 | Laut newsweed haben die maltesischen Behörden den Rechtsrahmen für Cannabis-Clubs aktualisiert. Die Neuregelung ersetze die bisherige Lagergrenze von 500 Gramm durch ein gestaffeltes System. Organisationen mit mehr als 350 Mitgliedern sei es nun gestattet, bis zu 3,5 kg Cannabis in ihren Verteilzentren zu lagern. Für kleine Strukturen mit weniger als 50 Mitgliedern gelte hingegen eine Grenze von 350 Gramm. Diese Maßnahme solle Lieferengpässe in größeren Clubs beheben, ohne die individuellen Erwerbsgrenzen der Mitglieder zu verändern.
Parallel dazu habe die Regierung die Sanktionen bei Mengenverstößen verschärft. Die Behörde ARUC könne nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen, was eine deutliche Steigerung gegenüber der bisherigen Höchststrafe darstelle. Zudem seien neue Strafen für den ungenehmigten Transport sowie strengere Buchführungspflichten für Betreiber eingeführt worden.